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26.10.04
Drei-Länder-Quorum vor Verfassugsgericht gescheitert

Doch noch zu etwas zu gebrauchen: Der 2. Senat des BVerfG
Karlsruhe - Die von Bundesrat und Bundestag angestrebte Neuregelung des Parteiengesetzes bzgl. der staatlichen Teilfinanzierung nach §18, Abs. 4, Satz 3 ist verfassungswidrig. Das sog. "Drei-Länder-Quorum", welches den Erhalt staatlicher Parteienfinanzierung im Bereich der Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträge einschränken sollte, "beschränke schließlich die grundgesetzlich gewährleistete Offenheit des politischen Prozesses in verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Weise", so der 2. Senat des BVerfG .

Mit der zum 01.01.2005 in Kraft tretenden Gesetzesänderung beabsichtigten die Befürworter (Alle im Bundestag vertretenen Parteien) nach eigenen Worten insbesondere radikalen Parteien den Zugang zur staatlichen Teilfinanzierung zu erschweren. Tatsächlich aber würde die Einschränkung der Parteienfinanzierung das Entstehen neuer Parteien und deren Zutritt zum politischen Wettbewerb erschweren und die Betätigung kleiner Parteien an politischen Prozessen beeinträchtigen.

Kleinen Parteien würde ihre Behauptung im politischen Wettbewerb erschwert, wodurch die Gefahr eines Verlusts der politischen Vielfalt und damit der Einschränkung des Parteienwettbewerbs entstehe. Künftig würde neuen Parteien der staatliche Zuschuss auf Eigenmittel überwiegend vorenthalten.

Neu gegründete Parteien müssten auf Grund des "Drei-Länder-Quorums" in drei Ländern gleichzeitig politisch aktiv und bei Wahlen erfolgreich sein um in den Genuss einer nennenswerten staatlichen Teilfinanzierung zu kommen.


Links zum Thema
Pressemitteilung des BVerfG
Der Gesetzentwurf des Bundestages


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