Konstanz -
Das neue Urheberrecht zeigt seine Wirkung: Es häufen sich Abmahnungen und Klagen gegen Personen, die Musik im Internet verbreiten. Vor allem DJs, die ihre Mixe zu Promozwecken zum Download anbieten, sehen sich zunehmend den Forderungen der Musikindustrie ausgeliefert. Viele Dj-Foren wurden nun geschlossen und unter den DJs herrschen Angst und Verunsicherung.
Waren Dj-Promo-Mixe für unbekannte DJs bisher die einzige Möglichkeit auf sich aufmerksam zu machen und evtl. an besser bezahlte Bookings zu kommen, könnte mit der neuen Abmahn- u. Klagewelle ein kompletter Berufszweig gefährdet werden. Schließlich gilt das Auflegen in einem Club als "Öffentliche Aufführung", deren Recht man, wie auf vielen Tonträgern zu lesen, beim Kauf nicht gleich miterwirbt. Potentielle Auftraggeber müsste man in privaten DJ-Sessions von seinem Können überzeugen.
Dabei schneidet sich die Musikindustrie mit dieser Aktion ins eigene Fleisch. Schließlich dienen DJ-Mixe vielen Menschen als Anregung neue Künstler zu entdecken und sind eine Top-Promotion für jeden Song. Hat sich nicht jeder schon mal auf einer Party beim DJ über den aktuell laufenden Titel informiert oder rannte auf Grund eines Ohrwurmes, den er sich beim vorabendlichen Discobesuch eingefangen hatte, in den Plattenladen? Selbst notorische Downloader sagen, dass sie des öfteren Platten kaufen, die sie nie erworben hätten, wären sie nicht im Internet zufällig auf einzelne Songs dieses Albums oder einen DJ-Mix. in dem der Track enthalten war, gestoßen.
Statt die Konsumenten vom Unrecht ihrer Handlungen überzeugen zu wollen, sollte die Musikindustrie die Vorteile der von Ihnen vertriebenen Medien hoch halten und vermehrt auf kleinere Künstler setzen, statt ihr gesamtes Geld in das Züchten von "Stars und Sternchen", deren künstlerischer Output von fragwürdigem Wert ist, zu stecken. Eine Musikindustrie, die eine offene Kultur und einen offenen Austausch zwischen Künstlern und Kunstliebhabern förderte, stieße wahrscheinlich eher auf Akzeptanz bei den Konsumenten, als das kapitalistische Schlachtschiff, als das sie heutzutage in Erscheinung tritt.
Bleibt die Frage was Künstler und Konsumenten tun können. Ein verbreiteter Ansatz ist, dass Musiker künftig Ihre Musik selbst über I-Tunes etc. vermarkten sollten. Diese Strategie brächte aber rein gar nichts, da den produzierenden Musikern ein zu großer Aufwand entstehen würde und sie so genau wie im "alten" Markt auf Vertreiber zurückgreifen müssten. Diese übernähmen dann auch die Rechtekontrolle, da viele Musiker durchaus etwas dagegen haben, dass ihre Musik runtergeladen und kopiert wird. Letztlich müsste dann immer noch jeder DJ beim Künstler anfragen ob er eine Verwendung in einem Mix erlaubt oder nicht.
Die einzige wirkliche Alternative sind Lizenzierungsmodelle, die das starre Urheberrecht aushebeln, bzw. entschärfen. Solche Lizenzen werden von Creative Commons angeboten. Sie orientieren sich an den Lizenzen für OpenSource-Software, sprich der GNU GPL und bedeuten keinen Verzicht auf das Urheberrecht im Sinne eines als "Public Domain (Öffentliches Eigentum)" veröffentlichten Werkes, gewähren dem Endnutzer jedoch von vorne herein gewisse Rechte im Umgang mit dem Material. Der Urheber kann dabei den Umfang dieser gewährten Rechte flexibel bestimmen. Sie reichen von der einfachen Erlaubnis für nichkommerzielle Verfielfältigung und Veröffentlichung in der "Attribution-NonCommercial-NoDerivs"-Lizenz bis zum Recht das Werkz modifizeren und es selbst kommerziell vertreiben zu dürfen in der "Attribution"-Lizenz. Allen Lizenzen gemein ist der Attribution gennante Teil, was bedeutet, dass stets auf den Urheber des Werkes hingewiesen werden muss.
Freiraum fördert besonders den Einsatz der "Attribution-ShareAlike"- und der "Attribution-NonCommercial-ShareAlike"-Lizenzen. Sie ermöglichen eine Künstlerkultur, in der Menschen gegenseitig auf ihren Werken aufbauen und gemeinsam Werke in globalen Gemeinschaften geschaffen werden können. Damit verteten sie am ehesten den Grundsatz der GNU GPL, die sich die "Sicherung, Schutz und Förderung der Freiheit, Werke zu benutzen, zu studieren, zu kopieren, zu verändern und zu verteilen" zum Ziel gemacht hat und bereits seit 20 Jahren erfolgreich in der OpenSource- und FreeSoftware-Community zum Einsatz kommt. Ausschlaggebend ist der "ShareAlike"-Teil dieser Lizenzen. Dadurch müssen Werke, die Teile eines unter diesen Lizenzen stehenden Werkes enthalten oder auf diesem aufbauen, ebenfalls unter die selbe Lizenz unter der das Original steht gestellt werden. So wird eine virale Verbreitung dieses Modells gefördert, welche bereits für das extreme Wachstum der OpenSource-Software verantwortlich zeichnet.
Alle Künstler, die Mitglieder des Vereins sind, werden dazu aufgefordert ihre Werke unter einer dieser Lizenzen zu veröffentlichen und erhalten im Gegenzug finanzielle und ideelle Unterstützung durch den Verein. Im Grunde sollte künftig jeder Musiker diese Lizenzen anwenden und jeder DJ auf Platten, die nicht unter einer dieser Lizenzen stehen verzichten. Damit hätten wir spätestens innerhalb von 5 Jahren eine umfassende Lösung für die momentane Urheberrechts-Problematik. Da es aber Schwierig ist, eine Mehrheit von den Vorzügen dieses Modells zu überzeugen, gilt es, eine starke Konkurrenz zum herkömmlichen Musik-Markt zu schaffen und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf diesen zu ziehen.
Erste Labels, die sich der CreativeCommons-Lizenzen bedienen sind bereits entstanden. Als ein Paradebeispiel einer gelungenen Umsetzung kann mit Sicherheit Textone, ein Weblabel, das sich vor allem auf Minimal Electronic spezialisiet hat, genannt werden. Da Textone jedoch auf die Verwendung der "Attribution-NonCommercial-NoDerivs"-Lizenz setzt, dürfen keine Samples dieser Songs verwendet oder auf den bestehenden Werken aufgebaut werden, was früher oder später zu Konflikten führen wird u. den o.g. viralen Verbreitungseffekt verhindert.
Musikindustrie verklagt DJs
Links zum Thema
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CreativeCommons Info Comic Das Problem des Copyright leicht verständlich erläutert |
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